LO.LA Know-How
Nicht erst in Zeiten hoher medialer Aufmerksamkeit (Schneemangel, Unfälle, …) haben Betreiber von Infrastrukturen im alpinen Raum (Pisten, Rodelbahnen, Winterwanderwege, …) höchstes Interesse daran, die Sicherheit der Kund:innen und Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, sowie Schäden für die Betriebsanlagen abzuwenden.
Allem voran geschieht dies zur Unfallprävention, aber auch, um der besonderen rechtlichen Verantwortung (Verkehrssicherungspflicht)
gerecht zu werden. Nicht zuletzt ist die Sicherheit eines der wichtigsten Qualitätskriterien, die auch im Tourismusmarketing bzw. bei der Destinationswahl eine bedeutende Rolle spielt.
LO.LA – Alpine Safety Management arbeitet seit 2020 mit dem sogenannten 5* Sicherheitskonzept, und hat damit bei mehreren Unternehmenspartnern bzw. Gemeinden ein sinnvolles und nachvollziehbares Paket zur Risikoreduktion umgesetzt.
Im Zentrum steht eine individuelle und fachlich fundierte Risikoanalyse, die gemeinsam mit dem Auftraggeber aufgeteilt in 5 Themenfelder (deshalb 5 Sterne Sicherheitskonzept) vor Ort im Rahmen eines Workshops durchgeführt wird. Dabei werden konkrete und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Prozesse entwickelt, die rasch in produktiven Ergebnissen sichtbar werden!
1. Schutz vor Naturgefahren
Alle Anlagen, die von einer Verkehrssicherungspflicht umfasst werden, müssen vor Naturgefahren gesichert sein. Um das gewährleisten zu können, muss ein geeignetes System zur Beurteilung vorhanden sein und laufend angewandt werden. Besonders bewährt haben sich dabei digitale Systeme mittels derer ein rasches und fachlich fundiertes Risikomanagement möglich ist (z.B. LO.LA Safety APP).
Zentral im 5 Sterne Sicherheitskonzept ist die Kommunikation der Maßnahmen, die sowohl analog als auch digital ausgespielt werden können. © Walter Würtl
2. Markierung und Information
Die umfassende und korrekte Markierung bzw. Information ist essenziell für alle Nutzer:innen. Dem entsprechend muss es ein tragfähiges und schlüssiges Konzept in den Bereichen Sicherheit (Schwierigkeit, Gefahrenstellen, Gefahrensituation, Sperrungen, Rettungskonzept, Benutzerordnung, …), Orientierung (Leitsystem), und Information geben. Dadurch wird eine klare Trennung von Verkehrssicherungspflicht und Eigenverantwortung der Nutzer:innen ermöglicht.
Die richtige Markierung ist im organisierten Skiraum sehr wichtig, um Unfällen vorbeugen zu können. © Walter Würtl
3. Präparierung und Instandhaltung
Damit die Anlagen sicher befahrbar/begehbar/benutzbar sind, müssen diese für die Benutzer:innen in angemessenen Zustand gebracht bzw. gehalten werden. Dabei ist wichtig, dass es eine Reihe typischer „Gefahrenquellen“ gibt, die sportartbedingt sind und mit denen man als durchschnittlich sorgfältiger und eigenverantwortliche:r Nutzer:in rechnen muss!
Im Zuge eines Workshops vor Ort werden Gefahrenquellen indentifiziert und Maßnahmen vorgeschlagen, die gemeinsam mit dem Auftraggebern umgesetzt werden. © Walter Würtl
4. Absicherung von Gefahrenstellen
Alle Anlagen müssen (möglichst) frei von atypischen Hindernissen und Gefahrenquellen sein, die während der Öffnungszeiten ein Risiko für die Benutzer:innen darstellen können. Wegräumbare Hindernisse müssen entfernt werden. Falls sich die atypischen Hindernisse nicht beseitigen lassen, müssen diese angemessen gekennzeichnet und abgesichert werden.
Gerade in Skigebieten mit hoher Frequenz ist es wichtig, dass sogenannte atypische Hindernisse richtig abgesichert werden. © Walter Würtl
5. Innovatives Rettungskonzept
Für Unfälle im Verantwortungsbereich eines Verkehrssicherungspflichtigen muss ein Rettungskonzept / Notfallplan erstellt werden, der sicherstellt, dass Verunfallte eine adäquate Versorgung und einen raschen Abtransport zur medizinischen Behandlung erhalten.
Die Workshopergebnisse werden in Form eines Sicherheitskonzepts (inkl. Bilddokumentation) an den Auftraggeber übergeben, mit dessen Hilfe dann konkrete Maßnahmen gesetzt und Kontrollsysteme etabliert werden können. Im Falle eines Unfalls oder eines schädigenden Ereignisses ist dieses Sicherheitskonzept auch Nachweis in der Umsetzung der notwendigen Verkehrssicherungspflicht.
5 Sterne Sicherheitskonzept
- Schutz vor Naturgefahren
- Markierung und Information
- Präparierung und Instandhaltung
- Absicherung von Gefahrenstellen
- Innovatives Rettungskonzept
Die Verkehrssicherungspflicht als zentraler Begriff in der Rechtsprechung beruht auf dem Grundsatz, dass jemand, der eine Gefahrenlage, gleich welcher Art, schafft oder andauern lässt, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen muss, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die Erfordernisse der Verkehrssicherungspflicht beziehen sich v.a. auf die betriebstechnischen Voraussetzungen und den ordnungsgemäßen Zustand aller Anlagen.